{"id":1120,"date":"2022-03-01T12:11:03","date_gmt":"2022-03-01T11:11:03","guid":{"rendered":"https:\/\/conec.webthinker.de\/?page_id=1120"},"modified":"2023-06-13T16:12:54","modified_gmt":"2023-06-13T14:12:54","slug":"general-terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.conectronics.de\/en\/general-terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"General terms and conditions"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:100%\">\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:100%\">\n<div style=\"height:50px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Verkaufsbedingungen<\/h1>\n\n\n\n<div style=\"height:15px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p>Stand 2023<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a71 Geltungsbereich, Form<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend \u201eAVB\u201c) gelten f\u00fcr alle unsere Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend \u201eK\u00e4ufer\u201c). Die AVB gelten nur, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer (\u00a7 14 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die AVB gelten insbesondere f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf und\/oder die Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend \u201eWare\u201c), ohne R\u00fccksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (\u00a7\u00a7 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten unsere AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des K\u00e4ufers g\u00fcltigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt mitgeteilten Fassung auch f\u00fcr alle Folgegesch\u00e4fte, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen m\u00fcssten.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Unsere AVB gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der K\u00e4ufer im Rahmen der Bestellung auf seine Gesch\u00e4ftsbedingungen verweist und wir dem nicht ausdr\u00fccklich widersprechen.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Hinsichtlich unserer Leistungen und \u00c4nderungsverlangen des K\u00e4ufers\/Auftraggebers im Rahmen von gemeinsamen Produktentwicklungen (nachfolgend \u201eSimultaneous Engineering\u201c) gilt \u00a7 5 dieser AVB erg\u00e4nzend.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenliefervertr\u00e4ge, Entwicklungsvertr\u00e4ge im Rahmen Simultaneous Engineering, Qualit\u00e4tssicherungsvereinbarungen) und Angaben in unserer Auftragsbest\u00e4tigung haben Vorrang vor diesen AVB.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des K\u00e4ufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, M\u00e4ngelanzeige, \u00c4nderungsverlangen, R\u00fccktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AVB schlie\u00dft Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln \u00fcber die Legitimation des Erkl\u00e4renden bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a72 Angebot und Vertragsschluss<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als bindendes Angebot bezeichnet sind. Dies gilt auch, wenn wir dem K\u00e4ufer Kataloge, Prospekte, Typenlisten, Datenbl\u00e4tter, Werbeschriften, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pl\u00e4ne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen \u2013 auch in elektronischer Form \u2013 \u00fcberlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Bestellung der Ware durch den K\u00e4ufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt dieses Vertragsangebot durch unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung anzunehmen. Bei sofortiger Ausf\u00fchrung des Auftrags gelten die Warenrechnung bzw. der Lieferschein als Auftragsbest\u00e4tigung. Hat der K\u00e4ufer Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbest\u00e4tigung, so muss er dieser unverz\u00fcglich durch schriftliche Mitteilung widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Ma\u00dfgabe der Auftragsbest\u00e4tigung zustande.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a73 Vertragsinhalt<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) <em>Typen\u00e4nderung<\/em>. Bezieht sich der Vertrag auf Waren, die einer technischen Weiterentwicklung unterliegen, so sind wir berechtigt, den jeweils neuesten Typ zu liefern, sofern das Interesse des K\u00e4ufers nicht eindeutig auf den bestellten Typ beschr\u00e4nkt ist. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, uns darauf hinzuweisen, falls wir in keinem Fall von dem bestellten Typ abweichen d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) <em>Garantien<\/em>. Die Angaben \u00fcber die von uns vertriebenen Produkte in Prospekten, Typenlisten, Katalogen, Datenbl\u00e4ttern und Werbeschriften, in Spezifikationen, Pflichtenheften und sonstigen technischen Lieferbedingungen, in Zertifikaten (z.B. certificate of compliance) und sonstigen Formularen stellen keine \u00fcber die normale Sachm\u00e4ngelhaftung hinausgehende Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Sache dar. Ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung \u00fcbernehmen wir keine Garantie.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) <em>Muster<\/em>. Muster der von uns vertriebenen Produkte gelten als Versuchsmuster und begr\u00fcnden ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung ebenfalls keine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Sache. Die geltenden Toleranzbereiche sind zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) <em>Mengenabweichungen<\/em>. Zur Bildung angemessener Losgr\u00f6\u00dfen behalten wir uns berechnete \u00dcberlieferungen bis zu 10 % und nicht berechnete Unterlieferungen bis zu 5 % vor, sofern dem Kunden dies nicht unzumutbar ist.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a74 Abrufauftr\u00e4ge<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) Bei Abrufauftr\u00e4gen, muss, sofern nichts anderes vereinbart wird, ein Abruf mit einer Frist von mindestens 8 Wochen vor dem gew\u00fcnschten Lieferdatum durch den K\u00e4ufer erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, muss ein Abruf durch den K\u00e4ufer sp\u00e4testens innerhalb einer Frist von 12 Monaten vom Tag der Auftragsbest\u00e4tigung an erfolgen. Nach Ablauf einer weiteren von uns gesetzten angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt, die Ware zu liefern und in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Wir sind auch berechtigt, vom Kunden den f\u00fcr die tats\u00e4chlich abgerufenen Mengen g\u00fcltigen Preis zu berechnen.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a75 Simultaneous-Engineering-Vereinbarungen, \u00c4nderungsverlangen<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) Wir verpflichten uns im Rahmen von Simultaneous- Engineering-Vereinbarungen alle erforderlichen Leistungen auszuf\u00fchren, welche zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Herstellung eines gemeinsam mit dem K\u00e4ufer\/Auftraggeber zu entwickelnden Produktes unter Beachtung der Vertragsgrundlage und der verbindlichen Zielvorgaben des K\u00e4ufers\/Auftraggebers n\u00f6tig sind. Der K\u00e4ufer\/Auftraggeber hat uns hierf\u00fcr zun\u00e4chst ein Lastenheft zur Verf\u00fcgung zu stellen, welches die gew\u00fcnschten Funktionalit\u00e4ten des zu entwickelnden Produkts beinhaltet und die Projektgrundlage bildet. Wir werden das Lastenheft auf dessen Vollst\u00e4ndigkeit, Eindeutigkeit, Schl\u00fcssigkeit und technische Umsetzbarkeit \u00fcberpr\u00fcfen und mit dem K\u00e4ufer\/Auftraggeber eine individuelle Vereinbarung \u00fcber die Kosten der Produktherstellung treffen. In der Regel rechnen wir auf Basis von individuell zu vereinbarenden Stunden- oder Tagess\u00e4tzen ab.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Zur Erf\u00fcllung des Vertragszwecks stellen wir ein Entwicklungs- bzw. Projektteam bereit.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Unsere Leistungserbringung erstreckt sich im Einzelnen regelm\u00e4\u00dfig, soweit abweichend nicht anders vereinbart, auf die Bereiche Produktentwicklung, Produktionsplanung und Betriebsmittelkonstruktion sowie den Aufbau der Fertigung und des Produktionsanlaufs.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Im Rahmen unserer vertraglichen Verpflichtungen informieren wir den K\u00e4ufer\/Auftraggeber unaufgefordert und kontinuierlich \u00fcber den Fortgang und den Stand der Entwicklungen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Der K\u00e4ufer\/Auftraggeber ist verpflichtet, regelm\u00e4\u00dfig mit dem Entwicklungsteam Projektberatungen durchzuf\u00fchren. Dabei hat dieser sich ausreichend \u00fcber den Fortgang der Entwicklungen und den Stand der Arbeiten zu informieren. Er ist dar\u00fcber hinaus verpflichtet uns alle zur Erf\u00fcllung unserer vertraglichen Pflichten erforderlichen Informationen zur Verf\u00fcgung bereitzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Der K\u00e4ufer\/Auftraggeber ist jederzeit berechtigt \u00c4nderungen im Hinblick auf das vertraglich festgelegte Leistungsprogramm zu verlangen. Das \u00c4nderungsverlangen ist unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch binnen 2 Wochen ab Entstehung der \u00e4nderungsbegr\u00fcndenden Umst\u00e4nde, durch schriftliche Mitteilung gegen\u00fcber uns auszu\u00fcben. In diesem hat uns der K\u00e4ufer\/Auftraggeber detailliert in \u00fcber die gew\u00fcnschten \u00c4nderungen im Produktionsablauf in Kenntnis zu setzen.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Wir sind verpflichtet, einem \u00c4nderungsverlagen gem\u00e4\u00df Abs. (6) zu entsprechen, sofern uns dies im Rahmen unserer betrieblichen Leistungsf\u00e4higkeit zumutbar und die Leistungs\u00e4nderung insbesondere technisch realisierbar ist. W\u00e4hrend der Pr\u00fcfung des \u00c4nderungsverlangens stellen wir unsere bisherige Leistungserbringung vorl\u00e4ufig ein. Binnen 2 Wochen nach Abschluss der Pr\u00fcfung unterbreiten wir dem K\u00e4ufer\/Auftraggeber ein schriftliches Angebot aus dem sich ergibt, welche Einfl\u00fcsse die gew\u00fcnschte \u00c4nderung auf den Vertragsinhalt hat, insbesondere welche \u00c4nderungen sich im Hinblick auf die anfallenden Kosten und die Vertragsfristen ergeben. Wir sind berechtigt die Kosten der Angebotserstellung in Rechnung zu stellen. Halten wir das \u00c4nderungsverlangen des K\u00e4ufers\/Auftraggebers f\u00fcr unzumutbar oder undurchf\u00fchrbar sind wir berechtigt dieses unter Angaben von Gr\u00fcnden schriftlich innerhalb der vorstehenden Frist abzulehnen.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Der K\u00e4ufer\/Auftraggeber hat binnen 2 Wochen nach Zugang des Angebots schriftlich mitzuteilen, ob er die Vertragsanpassung hinnimmt oder nicht. Nach Annahme durch diesen bestimmt sich unser Leistungsprogramm nach dem so zustande gekommenen neuen Vertrag. Wenn der K\u00e4ufer\/Auftraggeber das Angebot nicht, nicht formgerecht, nicht verfahrensgerecht und\/oder nicht fristgerecht annimmt, gilt es als abgelehnt und der urspr\u00fcngliche Vertrag besteht fort.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a76 Preise und Zahlung<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) Sofern im Einzelfall nicht anderes vereinbart, gelten f\u00fcr unseren in der Auftragsbest\u00e4tigung aufgef\u00fchrten Leistungs- und Lieferungsumfang die dort genannten Preise, und zwar ab Werk, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Beim Versendungskauf tr\u00e4gt der K\u00e4ufer die Transportkosten ab Werk und die Kosten einer ggf. vom K\u00e4ufer gew\u00fcnschten Transportversicherung. Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt dar\u00fcber hinaus etwaige Z\u00f6lle, Verpackungskosten, Geb\u00fchren, Steuern und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Werden die zu liefernden Produkte im Auftrag des Kunden von uns bearbeitet (z.B. Anschl\u00fcsse gebogen oder geschnitten, entgurtet, umgespult), so berechnen wir mengenunabh\u00e4ngige R\u00fcstkostenzuschl\u00e4ge und mengenabh\u00e4ngige Bearbeitungszuschl\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) F\u00fcr die Abwicklung berechnen wir zus\u00e4tzlich Kleinrechnungszuschl\u00e4ge in Abh\u00e4ngigkeit zum Auftragswert. Auf die H\u00f6he der Kleinrechnungszuschl\u00e4ge wird gesondert hingewiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Soweit nach Vertragsschluss bis zur Ausf\u00fchrung des Auftrags mehr als vier Monate vergehen und f\u00fcr uns nicht vorhersehbare Kostenerh\u00f6hungen eintreten, sind wir berechtigt, die Preise im Rahmen der ver\u00e4nderten Umst\u00e4nde und ohne Berechnung eines zus\u00e4tzlichen Gewinns anzupassen.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Der Rechnungsbetrag ist f\u00e4llig und zu zahlen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Ma\u00dfgebend f\u00fcr das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuf\u00fchren. Einen entsprechenden Vorbehalt erkl\u00e4ren wir sp\u00e4testens mit der Auftragsbest\u00e4tigung.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der K\u00e4ufer in Verzug. Der Kaufpreis ist w\u00e4hrend des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegen\u00fcber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufm\u00e4nnischen F\u00e4lligkeitszins (\u00a7 353 HGB) unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers gef\u00e4hrdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und \u2013 gegebenenfalls nach Fristsetzung \u2013 zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt (\u00a7 321 BGB). Bei Vertr\u00e4gen \u00fcber die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) k\u00f6nnen wir den R\u00fccktritt sofort erkl\u00e4ren; die gesetzlichen Regelungen \u00fcber die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a77 Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltung<\/h2>\n\n\n\n<p>Der K\u00e4ufer darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist dem K\u00e4ufer nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht und wenn die ihm zugrunde liegenden Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Bei M\u00e4ngeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des K\u00e4ufers insbesondere gem. \u00a7 11 Abs. 11 S. 2 dieser AVB unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a78 Lieferung<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) Von uns angegebene Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht als verbindlich vereinbart wurden. Auch verbindlich vereinbarte Termine sind keine Fixtermine, wenn sie nicht ausdr\u00fccklich als solche bestimmt wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Zur Teillieferung sind wir nur berechtigt, wenn die Teillieferung f\u00fcr den K\u00e4ufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem K\u00e4ufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erkl\u00e4ren uns zur \u00dcbernahme dieser Kosten bereit).<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Wir haften nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines von uns geschlossenen kongruenten Deckungsgesch\u00e4fts) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, sind wir zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Hier\u00fcber werden wir den K\u00e4ufer unverz\u00fcglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Soweit dem K\u00e4ufer infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber uns vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Wegen \u00dcberschreitung von Lieferfristen kann der Kunde vom Vertrag nur zur\u00fccktreten, wenn er uns vorher eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat und die Lieferung innerhalb der Nachfrist nicht erfolgt ist. Fristsetzung und Ablehnungsandrohung sind entbehrlich in den in \u00a7 323 Abs. 2 BGB genannten F\u00e4llen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Geraten wir in Lieferverzug, so kann der K\u00e4ufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale betr\u00e4gt f\u00fcr jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch h\u00f6chstens 5% des Lieferwerts der versp\u00e4tet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem K\u00e4ufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Die Rechte des K\u00e4ufers gem\u00e4\u00df \u00a7 12 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a79 Gefahr\u00fcbergang, Versendung, Abnahme, Annahmeverzug<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk, wo auch der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und eine etwaige Nacherf\u00fcllung liegt. Auf Verlangen und Kosten des K\u00e4ufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen selbst zu bestimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware sowie die Verz\u00f6gerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt \u00fcber. Das gilt auch dann, wenn im Einzelfall frachtfreie \u00dcbersendung durch uns vereinbart ist. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Auch im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der \u00dcbergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der K\u00e4ufer im Verzug der An-<br>nahme ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Kommt der K\u00e4ufer in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich unsere Lieferung aus anderen, vom K\u00e4ufer zu vertretenden Gr\u00fcnden, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen, beginnend mit der Lieferfrist bzw. \u2013 mangels einer Lieferfrist \u2013 mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens und unsere gesetzlichen Anspr\u00fcche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entsch\u00e4digung, K\u00fcndigung) bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a710 Eigentumsvorbehalt<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller unserer gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren d\u00fcrfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet, noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden. Der K\u00e4ufer hat uns unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pf\u00e4ndungen) auf die uns geh\u00f6renden Waren erfolgen. Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Ware aufgewendet werden m\u00fcssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder\/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den R\u00fccktritt vorzubehalten. Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht, d\u00fcrfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem K\u00e4ufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der K\u00e4ufer ist bis auf Widerruf gem\u00e4\u00df unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern und\/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten erg\u00e4nzend die nachfolgenden Bestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verh\u00e4ltnis der Rechnungswerte verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im \u00dcbrigen gilt f\u00fcr das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie f\u00fcr die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.<\/li>\n\n\n\n<li>Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der K\u00e4ufer schon jetzt insgesamt bzw. in H\u00f6he unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem\u00e4\u00df vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. (2) genannten Pflichten des K\u00e4ufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.<\/li>\n\n\n\n<li>Zur Einziehung der Forderung bleibt der K\u00e4ufer neben uns erm\u00e4chtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsf\u00e4higkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Aus\u00fcbung eines Rechts gem\u00e4\u00df Abs. (3) geltend machen. Ist dies aber der Fall, so k\u00f6nnen wir verlangen, dass der K\u00e4ufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Au\u00dferdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des K\u00e4ufers zur weiteren Ver\u00e4u\u00dferung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcbersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des K\u00e4ufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a711 Sachm\u00e4ngel, M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) Wir stehen daf\u00fcr ein, dass die von uns vertriebenen Produkte die Merkmale aufweisen, die vom Hersteller oder einvernehmlich in pr\u00fcfbaren technischen Parametern schriftlich spezifiziert worden sind. F\u00fcr die Geeignetheit der von uns vertriebenen Produkte f\u00fcr seine Applikation ist ausschlie\u00dflich der Kunde verantwortlich (Systemverantwortung). Soweit wir Applikationsberatung bieten, beschr\u00e4nkt sich die Verantwortung daf\u00fcr auf die angebotenen Produkte und ihre in pr\u00fcfbaren technischen Parametern spezifizierten oder spezifizierbaren Merkmale (Komponentenverantwortung). Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, \u00fcbernehmen wir keine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Sache.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Werden die von uns zu liefernden Produkte im Auftrag des K\u00e4ufers von uns bearbeitet (z.B. Anschl\u00fcsse gebogen oder geschnitten, entgurtet, umgespult), so gelten daf\u00fcr die in Abs. (1) dargelegten Grunds\u00e4tze entsprechend. Wir stehen ein f\u00fcr sorgf\u00e4ltige Bearbeitung entsprechend den Angaben des K\u00e4ufers und nach dem Stand der Bearbeitungstechnik, nicht aber f\u00fcr etwaige Einfl\u00fcsse der Bearbeitung auf die Funktion des Produkts. Hierf\u00fcr ist der K\u00e4ufer verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) F\u00fcr die Sicherheit der von uns vertriebenen Produkte in der speziellen Applikation des K\u00e4ufers ist allein dieser verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Ungeachtet der Regelung in Abs. (9) hat der K\u00e4ufer bei Entgegennahme oder Erhalt jede Lieferung auf Vollst\u00e4ndigkeit und Besch\u00e4digung der Verpackung zu \u00fcberpr\u00fcfen. Beanstandungen sind uns unverz\u00fcglich schriftlich zu \u00fcbersenden. Beim Bef\u00f6rderer ist eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen. Werden die von uns vertriebenen Produkte in Losen geliefert, die eine statistische Eingangsqualit\u00e4tspr\u00fcfung nach den insoweit \u00fcblichen Grunds\u00e4tzen erm\u00f6glichen, so ist mindestens diese Pr\u00fcfung als Eingangspr\u00fcfung durchzuf\u00fchren. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten f\u00fcr die Pr\u00fcfung die in den einschl\u00e4gigen Standardunterlagen angegebenen Pr\u00fcfbedingungen und Pr\u00fcfkriterien. Ein bei dieser Pr\u00fcfung angenommenes Los gilt als mangelfrei. Ein bei dieser Pr\u00fcfung zur\u00fcckgewiesenes Los ersetzen wir gegen dessen R\u00fcckgabe im Ganzen durch ein mangelfreies Los. Es bleibt uns vorbehalten, stattdessen die fehlerhaften Teile des zur\u00fcckgewiesenen Loses in Abstimmung mit dem Kunden durch fehlerfreie Teile zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Bei Zuverl\u00e4ssigkeitsangaben \u00fcber die von uns vertriebenen Produkte handelt es sich &#8211; soweit etwas anderes nicht ausdr\u00fccklich vereinbart wird &#8211; um vom Hersteller statistisch ermittelte mittlere Werte, die der allgemeinen Orientierung des Kunden dienen, sich aber nicht auf einzelne Lieferungen oder Lieferlose beziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) F\u00fcr die Rechte des K\u00e4ufers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferungen sowie unsachgem\u00e4\u00dfer Montage\/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen F\u00e4llen unber\u00fchrt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften zum Aufwendungsersatz bei Endlieferung der neu hergestellten Waren an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. \u00a7\u00a7478, 445a, 445b bzw. \u00a7\u00a7 445c, 327 Abs. 5, 327u BGB), sofern nicht, z.B. im Rahmen einer Qualit\u00e4tssicherungsvereinbarung, ein gelichwertiger Ausgleich vereinbart wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Grundlage unserer M\u00e4ngelhaftung ist vor allem die \u00fcber die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschlie\u00dflich Zubeh\u00f6r und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses \u00f6ffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (\u00a7434 Abs. 3 BGB). \u00d6ffentliche \u00c4u\u00dferungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei \u00c4u\u00dferungen sonstiger Dritter vor.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdr\u00fccklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gem\u00e4\u00df Abs. (7) ergibt. F\u00fcr \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferungen des Herstellers und sonstiger Dritter \u00fcbernehmen wir insoweit keine Haftung.<\/p>\n\n\n\n<p>(9) Wir haften grunds\u00e4tzlich nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die der K\u00e4ufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrl\u00e4ssig nicht kennt (\u00a7 442 BGB). Weiterhin setzen die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem sp\u00e4teren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverz\u00fcglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare M\u00e4ngel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Vers\u00e4umt der K\u00e4ufer die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelanzeige, ist unsere Haftung f\u00fcr den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Ersatz entsprechender Kosten (&#8220;Aus- und Einbaukosten&#8221;).<\/p>\n\n\n\n<p>(10) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, k\u00f6nnen wir zun\u00e4chst w\u00e4hlen, ob wir Nacherf\u00fcllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung im Einzelfall f\u00fcr den K\u00e4ufer unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(11) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der K\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>(12) Der K\u00e4ufer hat uns die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der K\u00e4ufer die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zur\u00fcckzugeben; einen R\u00fcckgabeanspruch hat der K\u00e4ufer jedoch nicht. Die Nacherf\u00fcllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir urspr\u00fcnglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Ersatz entsprechender Kosten (&#8220;Aus- und Einbaukosten&#8221;) bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(13) Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AVB, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls k\u00f6nnen wir vom K\u00e4ufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der K\u00e4ufer wusste oder fahrl\u00e4ssig nicht wusste, dass tats\u00e4chlich kein Mangel vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p>(14) Wenn eine f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung vom K\u00e4ufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der K\u00e4ufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein R\u00fccktrittsrecht.<\/p>\n\n\n\n<p>(15) Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei M\u00e4ngeln nur nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 12 und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a712 Sonstige Haftung<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) Soweit sich aus diesen AVB einschlie\u00dflich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und au\u00dfervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Auf Schadensersatz haften wir &#8211; gleich aus welchem Rechtsgrund &#8211; im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschr\u00e4nkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerheblichen Pflichtverletzungen), nur <\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<\/li>\n\n\n\n<li>f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>(3) Die sich aus Abs. (2) ergebenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch gegen\u00fcber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware \u00fcbernommen wurde und f\u00fcr Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Soweit wir technische Ausk\u00fcnfte geben oder beratend t\u00e4tig werden und diese Ausk\u00fcnfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbartem Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der K\u00e4ufer nur zur\u00fccktreten oder k\u00fcndigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies K\u00fcndigungsrecht des K\u00e4ufers (insbesondere gem. \u00a7\u00a7 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a713 Verj\u00e4hrung<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) Abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist gem. der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unber\u00fchrt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verj\u00e4hrung (insbesondere \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, \u00a7\u00a7 444, 445b BGB).<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts gelten auch f\u00fcr vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB) w\u00fcrde im Einzelfall zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrung f\u00fchren. Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gem\u00e4\u00df \u00a7 12 Abs. 2 S. 1 und S. 2 (a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verj\u00e4hren ausschlie\u00dflich nach den gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a714 Schutzrechte<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) Wir stehen nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 14 daf\u00fcr ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet uns unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, falls ihm gegen\u00fcber Anspr\u00fcche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden. F\u00fcr die Freiheit der von uns vertriebenen Produkte von Schutzrechten Dritter, die sich auf elektrische Schaltungen beziehen, ist ausschlie\u00dflich unter Ber\u00fccksichtigung seiner Applikation der K\u00e4ufer verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart ab\u00e4ndern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erf\u00fcllt, oder dem K\u00e4ufer durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers unterliegen den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7 12 dieser AVB.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach unserer Wahl unsere Anspr\u00fcche gegen die Hersteller und Vorlieferanten f\u00fcr Rechnung des K\u00e4ufers geltend machen oder an den K\u00e4ufer abtreten. Anspr\u00fcche gegen den uns bestehen in diesen F\u00e4llen nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 14 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a715 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erf\u00fcllungsort<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) F\u00fcr diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem K\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Ist der K\u00e4ufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher \u2013 auch internationaler Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Gesch\u00e4ftssitz in Pforzheim. Entsprechendes gilt, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer iSv \u00a7 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen F\u00e4llen auch berechtigt, Klage am Erf\u00fcllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des K\u00e4ufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeiten, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferung und Zahlung ist f\u00fcr beide Teile Pforzheim.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:50px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p>Die vorliegenden AVB sind g\u00fcltig ab 13.06.2023 und ersetzen ab diesem Datum alle bisherigen Fassungen.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:50px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\r\n        <section class=\"button-block button-block-id-69ddef862657a\">\r\n                        \r\n            <div class=\"button-wrapper\">\r\n                <a href=\"\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/conectronics-agb-2023.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\r\n                    <div class=\"button-block-button darkblue normal\">\r\n                        AGB als PDF-Datei\r\n                    <\/div>\r\n                <\/a>        \r\n            <\/div>\r\n                                              \r\n        <\/section>\n\n\n<div style=\"height:250px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufsbedingungen Stand 2023 \u00a71 Geltungsbereich, Form (1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend \u201eAVB\u201c) gelten f\u00fcr alle unsere Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend \u201eK\u00e4ufer\u201c). 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